Presbyteriumswahl 2020

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Unterrichtung zum Beginn Wahlverfahren (§ 11 PWG)

 

Liebe Mitglieder der Kirchengemeinde,

am 1. März 2020 wird das Presbyterium, das unsere Kirchengemeinde leitet, neu gewählt.

Am 15. September 2019…
beginnt das Wahlverfahren. Alle wahlberechtigten Mitglieder unserer Kirchengemeinde sind aufgefordert bis zum 26. September 2019 schriftlich Wahlvorschläge beim Presbyterium einzureichen.

Gesucht werden…
mindestens 8 Kandidatinnen und Kandidaten für das Presbyteriumsamt in unserer Kirchengemeinde.
Außerdem ist 1 beruflich Mitarbeitende in das Presbyterium zu wählen.

Vorgeschlagen für die Wahl können alle,
- die am Wahltag (1. März 2020) mindestens 18 Jahre alt und konfirmiert oder Konfirmierten gleichgestellt sein;
- die die Gemeindezugehörigkeit zur Evangelischen Kirchengemeinde Heerdt und in das Wahlverzeichnis eingetragen sind;
- die nach den Bestimmungen der Kirchenordnung zur Leitung und zum Aufbau der Kirchengemeinde geeignet sind und
- die darüber hinaus das 75. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Auch die beruflichen Mitarbeitenden müssen die vorstehenden Voraussetzungen erfüllen.

Und so geht’s…
reichen Sie bitte mit ihren Vorschlägen auch die schriftliche Zustimmungserklärung der bzw. des Vorgeschlagenen ein.
Als Vordruck hierfür können Sie sich die Datei „2019 Formular Wahlvorschlag“ [ hier ] las PDF-Datei herunterladen.
Natürlich erhalten Sie das Formular auch im Gemeindebüro auf der Heerdter Landstr. 30, 40549 Düsseldorf.

 Übrigens, das ist unser jetziges [ Presbyterium ]. Bei weiteren Fragen können Sie sich an mich wenden.

JJKPfarrer Jörg Jerzembeck-Kuhlmann,
Vorsitzenden des Presbyteriums, Telefon: 0211 – 50 22 91